Ausbildungszulage tvöd bund


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    Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 7.3.2 Ausbildungszulage (§ 16 TV EntgO Bund) Die Ausbildungszulage wird bei Unterbrechung der Ausübung der Ausbildungstätigkeit für die Dauer von vier Wochen weitergezahlt.
    Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 7.3 Abschn. III – ZulagenSie ist lediglich redaktionell angepasst worden.
    TV EntgO Bund - Tarifvertrag über die Entgeltordnung des ... / § 16 AusbildungszulageTVöD - Entgeltordnung Bund.

    TV EntgO Bund - Tarifvertrag über die Entgeltordnung des ... / § 16 Ausbildungszulage

    Von der Ausbildungszulage erfasst sind Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten, die dazu bestellt sind, neben ihrer handwerksmäßigen Tätigkeit Auszubildenden in Betrieben oder Werkstätten Unterweisungen zu erteilen (Entgeltgruppe 9a Fallgr. 1 und . Registrieren Login Frage stellen Registrieren Anmelden Hallo, Gast! Tarifvertrag Entgeltordnung des Bundes TV EntgO Bund zum TVöD Der Tarifvertrag über die Entgeltordnung zum TVöD Bund regelt, wie die Beschaftigten Angestellte des Bundes in Entgeltgruppen eingruppiert werden. Aus der Entgeltgruppe ergibt sich in Kombination mit der Stufe das monatliche Grundgehalt brutto nach TVöD. Bei der Eingruppierung nach TVöD werden in der Regel die übertragenen Tätigkeiten, die Qualifikation und die Verantwortung berücksichtigt. Die Entgeltordnung weist neben allgemeinen Vorschriften für jede Entgeltgruppe Tätigkeitsmerkmale aus. Die Tätigkeitsmerkmale beschreiben, welche Aufgaben und Anforderungen für eine Entgeltgruppe erfüllt werden müssen. Lesen Sie dazu auch unsere Aufstellung mit Beispielen zur Eingruppierung. Tipp: In unserem Forum TVöD können Sie kostenlos Fragen zum TVöD stellen. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

    Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 7.3.2 Ausbildungszulage (§ 16 TV EntgO Bund)

    1Sofern ein Anspruch auf die Ausbildungszulage nicht für alle Tage eines Ka-lendermonats besteht, gilt § 24 Abs. 3 TVöD. 2Die Ausbildungszulage wird bei Unterbrechung der Ausübung . Bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L sind die bislang bestehenden Zulagen wie z. Bei der Einführung der Entgeltordnung im Bereich des TV-L am 1. Auch die Vergütungsgruppenzulagen wurden — wenn auch in veränderter Form — als Entgeltgruppenzulagen fortgeführt, wenn sie nach früherem Recht nach spätestens 6-jähriger Bewährung oder Tätigkeit gewährt wurden. Demgegenüber haben sich die Tarifvertragsparteien bei der Regelung der Entgeltordnung Bund für einen gänzlich anderen Weg entschieden. Im TV EntgO Bund sind alle Zulagen, die in Abhängigkeit vom Status Arbeiter oder Angestellter mit der Eingruppierung im Zusammenhang standen, überprüft und neu geregelt worden. Die bisherigen Zulagen sind entweder. Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Sie entsprechen den Tätigkeitsmerkmalen, welche bisher im Lohngruppenverzeichnis geregelt waren.


    Tarifvertrag Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) zum TVöD

    Die Ausbildungszulage wird bei Unterbrechung der Ausübung der Ausbildungstätigkeit für die Dauer von vier Wochen weitergezahlt. (3) Die Zulage nach Absatz 1 beträgt zum PDF-SERVICE nur 15 Euro. Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes TV EntgO Bund vom 5. September , zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. Oktober - nicht amtliche Lesefassung -. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits. Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen. Teil der Entgeltordnung, wenn in dem Tätigkeitsmerkmal nichts anderes geregelt ist. Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 1: 1Es müssen auch die Anforderungen des in Bezug genommenen Tätigkeits-merkmals erfüllt sein; bei mehrfachen Verweisungen auch die Anforderungen der weiteren Tätigkeitsmerkmale. Protokollerklärung zu Satz 5: Das Akkreditierungserfordernis ist bis zum


    Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 7.3 Abschn. III – Zulagen

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