Zählt waschzeit zur arbeitszeit

Im Regelfall zählen Duschzeiten nicht zur Arbeitszeit des Beschäftigten. Lediglich bei starken Verschmutzungen oder im Falle einer dienstlichen Anweisung kann ein . Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, ob die Zeiten zum Umziehen, Duschen oder für den Weg im Betrieb zwischen Umkleideraum und Arbeitsplatz als vergütete Arbeitszeit zählen. In einem neueren Fall, den das LAG Nürnberg zu entscheiden hatte, zahlte der Arbeitgeber einem Containermechaniker weder die Wegzeiten zwischen Umkleideraum und Arbeitsstätte noch die Zeiten fürs Umziehen oder Duschen. Das hielt das Gericht für falsch und verpflichtete den Arbeitgeber, diese Zeiten täglich mit insgesamt 21 Minuten zu vergüten. Das LAG Nürnberg verwies in seiner Entscheidung auf die gängige BAG-Rechtsprechung zu Umkleidezeiten. Nach BAG-Rechtsprechung gehört Umkleidezeit zur Arbeitszeit, wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist und diese erst im Betrieb angelegt werden darf, beispielsweise aus Hygienegründen. Dann muss der Arbeitgeber diese Zeit auch bezahlen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einseitig vorschreiben, dass sie sich im Betrieb die Arbeitskleidung anzuziehen haben. Denn das Tragen von Arbeitskleidung ist bei einem begründeten Interesse Teil des Direktionsrechts. Bei der Abwägung im Einzelfall ist zu unterscheiden, ob das Umkleiden ein fremdes Bedürfnis und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt. Genau darauf stellt die Rechtsprechung ab: Es ist danach zu differenzieren, ob die Dienstkleidung während der Arbeitszeit aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers zu tragen und eine private Nutzung ausgeschlossen ist.



Wann ist Umkleide- und Waschzeit Arbeitszeit?

Nach dem LAG Nürnberg bestätigt nun auch das BAG: Duschen und Waschen nach der Arbeit sind als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen, wenn sie mit der . Duschen am Arbeitsplatz kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein. Das hat das BAG im Fall eines Containermechanikers entschieden. Es setze aber voraus, dass sich der oder die Arbeitnehmende bei der Arbeit derartig verschmutzt, dass ihm oder ihr der Weg nach Hause nicht ohne vorherige Reinigung zugemutet werden kann. Ein Containermechaniker hat keinen Bürojob. Bei seiner Arbeit schleift er rostige und schadhafte Stellen ab und lackiert mit Pinsel oder Spritzpistolen nach. Am Ende seines Arbeitstages zieht er sich daher nicht nur um, sondern duscht auch, bevor er nach Hause geht. Diese Zeiten vergütete ihm der Arbeitgeber im vorliegenden Fall jedoch nicht. Ob Umkleide-, Körperreinigungs- und Wegezeiten zu der vom Arbeitgeber zu vergütende Arbeitszeit gehören, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Die Frage, ob auch Duschen vergütungspflichtige Arbeitszeit ist, bedarf einer differenzierten Beurteilung, hat das Bundesarbeitsgericht in dem jetzt veröffentlichten Fall deutlich gemacht. Der Containermechaniker ist seit bei seinem Arbeitgeber beschäftigt.


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Wann ist Umkleide- und Waschzeit Arbeitszeit? Die Frage, ob das Duschen vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend zur Arbeitszeit zählt, beschäftigt Arbeitnehmer und -geber immer wieder.
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Kann Duschen zur Arbeitszeit gehören?

Erfahren Sie in diesem Rechtstipp, wann das Duschen zur Arbeitszeit gehört und was Arbeitnehmer dabei beachten sollten. Wann gehört Duschen zur Arbeitszeit? In . Das Bundesarbeitsgericht BAG und der Europäische Gerichtshof EuGH haben in jüngster Zeit wiederholt zu Fragen der Arbeitszeit Stellung genommen. Dabei ging es um die praktischen Dauerbrenner, in welchen Fällen Umkleide- und Waschzeiten zur Arbeitszeit zählen und wann diese zu vergüten sind. Zunächst muss man beachten: Arbeitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit. Es kommt vielmehr auf den Zusammenhang an. Geht es darum, wie lange ich maximal arbeiten muss, dann ist das Arbeitszeitgesetz angesprochen. Oftmals geht es aber um die Frage, ob bestimmte Arbeitszeiten auch zu vergüten sind - und wenn ja, dann in welcher Höhe. Trotzdem stehen die verschiedenen Arbeitszeitbegriffe nicht beziehungslos nebeneinander. Mit anderen Worten: wenn es sich hier um Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz handelt, ist die Zeit auch zu vergüten. Dabei ist zwischen dem Tragen allgemeiner Arbeitskleidung einerseits und besonders auffälliger Arbeitskleidung andererseits zu unterscheiden. Besonders auffällig ist Dienstkleidung dann, wenn sie ohne weiteres einem bestimmten Arbeitgeber zugeordnet werden kann, sei es durch auffällige Gestaltung oder Schriftzüge BAG v.




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  • Wann Duschen oder Umziehen als bezahlte Arbeitszeit gilt

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben in jüngster Zeit wiederholt zu Fragen der Arbeitszeit Stellung genommen. Dabei ging es um die praktischen . .



    Duschen kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein

    Nach BAG-Rechtsprechung gehört Umkleidezeit zur Arbeitszeit, wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist und diese erst im Betrieb angelegt werden darf, beispielsweise aus . .

      Zur Vertiefung Arbeitszeit nach tvöd: Für Vollarbeit, Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft (Bereitschaftszeit im Geltungsbereich des TVöD) gilt EU-rechtlich eine Arbeitszeithöchstgrenze von 48 Stunden in einem 7-Tages .

      Details anzeigen Tvöd beispiele zur eingruppierung und stellenangebote: In unserer Aufstellung Beispiele zur Eingruppierung nach TVöD können Sie erkennen, wie einzelne Berufe und Stellen im TVöD typischerweise eingruppiert sind. Im Bereich .





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